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InstaControl AG
Untere Schöntalstrasse 12
Postfach 137
8406 Winterthur
Telefon 052 267 41 42
Fax 052 267 41 43
InstaControl AG
Mühlenstrasse 19
8200 Schaffhausen
Telefon 052 635 14 80
Fax 052 635 14 81
InstaControl AG
Industriestrasse 14
8500 Frauenfeld
Telefon 052 740 44 44
Fax 052 740 44 46
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In der Verordnung über Niederspannungsinstallation (NIV) sind die Vorschriften geregelt.
Verantwortung
Verantwortlich für die Sicherheit der Anlagen ist der
Eigentümer der Installation.
Sicherheitsnachweis
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation den Regeln der Technik entspricht. Es überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Verteilnetz.
Kontrolle durch Fachperson
Der Eigentümer muss eine Fachperson, die im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Kontrollstelle den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben.
Neuinstallationen
Elektroinstallationen müssen nach der Fertigstellung in einer Schluss- oder Abnahmekontrolle überprüft werden.
Bestehende Installationen
Alle Installationen sind in festgelegten Abständen einer Kontrolle zu unterziehen.
Behebung von Mängeln
Allfällige Mängel müssen von einer Fachperson behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist. |
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