Ein Unternehmen der Stadtwerke Winterthur, Schaffhausen und Frauenfeld
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FAQ
Wer darf die Kontrolle durchführen?
Die Kontrolle darf nur durch eidg. dipl. Sicherheitsberater resp. Kontrolleure vorgenommen werden. Diese dürfen nicht an der Planung, Erstellung und Instandhaltung der Anlage beteiligt gewesen sein.
Für die Kontrolle von Spezialanlagen sind ausschliesslich akkreditierte Unternehmen zuständig. In diesem Bereich arbeitet InstaControl mit electrosuisse zusammen.

Wie oft müssen Gebäude kontrolliert werden?
Die Kontroll-Perioden sind in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vorgeschrieben.

1 Jahr Spezielle Anlagen, Baustellen und Märkte
5 Jahre Gebäude mit Menschen-Ansammlungen
10 Jahre Gewerbebauten
20 Jahre Wohnbauten

Details finden Sie in der NIV.

Muss ich mich speziell auf die Kontrolle vorbereiten?
Nein, es braucht keine spezielle Vorbereitung. Der Sicherheitsberater muss einfach zu allen Räumen Zutritt haben, in denen sich elektrische Anlagen (Schalter, Steckdosen, Sicherungen, Apparate) befinden.

Was wird kontrolliert?
Bei der Kontrolle werden die elektrischen Anlagen auf ihre Sicherheit für Personen und Sachen überprüft. Dazu gehört die Überprüfung der Schutzleiter, der Schutzvorrichtungen, Drehrichtungen, usw. Diese Kontrolle erfolgt als Sichtprüfung und durch Messen und Erproben.

Warum ist diese Kontrolle nötig?
Bereits ein kleiner Strom über 30mA (0.03A) kann für den Menschen tödliche Folgen haben. Für Gebäude sind Fehlerströme über 300mA (0.3A) gefährlich. Die Kontrolle dient also dem Personen- und Sachenschutz.

Weil eine kleine Ursache zu einem sehr grossen Schaden führen kann, müssen die elektrischen Anlagen bei der Neuinbetriebnahme und anschliessend periodisch durch einen Sicherheitsberater überprüft werden.

Wer schreibt mir diese Kontrolle vor?
Die Kontrolle ist durch die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vorgeschrieben. Diese stützt sich auf das Elektrizitäts-Gesetz.

Seit wann gibt es diese Kontrolle?
Seit 1902 werden elektrische Anlagen kontrolliert. Seit dem 1. Januar 2002 ist der Eigentümer der Anlage für die Sicherheit der elektrischen Anlage verantwortlich.

Wann wird die Kontrolle durchgeführt?
Der Sicherheitsberater meldet sich bei Ihnen und gemeinsam wird ein passender Termin vereinbart.

Ist Ihre Frage nicht aufgeführt?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns direkt an unter 052 267 41 42.
Oder schreiben Sie ein Mail an info@instacontrol.ch.