Ein Unternehmen der Stadtwerke Winterthur, Schaffhausen und Frauenfeld
InstaControl
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Gesetzliche Bestimmungen
Vorgeschriebene Kontrollperioden
Was der Laie installieren darf
In selbst bewohnten Wohnungen dürfen auch Laien Lampen anschliessen und zugehörige Schalter auswechseln. Diese Arbeiten sind nicht meldepflichtig.
Ist ein Stromkreis durch einen Fehlerstrom-(FI)-Schutzschalter geschützt, sind einfache Installationen an einphasigen Stromkreisen erlaubt, zum Beispiel die Installation einer Steckdose. Diese Arbeiten müssen dem zuständigen Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen gemeldet und von einem Kontrolleur geprüft werden.