Bestimmungen
Gesetzliche Bestimmungen
In der Verordnung über Niederspannungsinstallation (NIV) sind die Vorschriften geregelt.
Verantwortung
Verantwortlich für die Sicherheit der Anlagen ist der Eigentümer der Installation.
Sicherheitsnachweis
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) fordert die Eigentümer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation den Regeln der Technik entspricht. Es überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die Installationen in seinem Verteilnetz.
Kontrolle durch Fachperson
Der Eigentümer muss eine Fachperson, die im Besitz einer Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Sobald die Kontrollstelle den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der Eigentümer dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben.
Neuinstallationen
Elektroinstallationen müssen nach der Fertigstellung in einer Schluss- oder Abnahmekontrolle überprüft werden.
Bestehende Installationen
Alle Installationen sind in festgelegten Abständen einer Kontrolle zu unterziehen.
Behebung von Mängeln
Allfällige Mängel müssen von einer Fachperson behoben werden, die von der Kontrollstelle unabhängig ist.
Vorgeschriebene Kontrollperioden
Jedes Jahr
- Explosionsgefährdete Anlagen
- Temporäre Anlagen, wie Baustellen, Märkte, Veranstaltungen, etc.
Alle 3 Jahre
- Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten
(Gemäss SUVA festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21 sowie die Installationen in den explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 2 und 22.)
Alle 5 Jahre
- Bauten mit Personenansammlungen: Kinos, Theater, Dancing, Heime, Schulhäuser und Kindergärten, Warenhäuser, Restaurants, Bars, Hotels, öffentliche Hallen- und Freibäder
- Betriebsräume in der Industrie und Gewerbe
- Oeffentliche Ladestationen für Elektromobilität
- Abwasser- und Trinkwasseranlagen, Kläranlagen und Abwasserpumpwerke, Pumpstationen, Trinkwasser-Reservoires
- Bundesanlagen, inkl. Militärische Anlagen: Zeughäuser und Zivilschutzanlagen, Kasernen
Alle 10 Jahre
- Gewerbe-Liegenschaften und Büroräume
- Werkstätten
- Landwirtschaftliche Betriebe (Scheune, Stall, Schopf, Remise)
- Vergnügungsschiffe und Sportboote
Wohnhäuser
Alle 20 Jahre
- Wohnräume mit Nebenräumen und Garage
Alle 5 Jahre
- Installationen nach Nullung Schema III (ohne separaten Schutzleiter), solange diese nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind
- bei jeder Handänderung nach Ablauf von 5 Jahren seit der letzten Kontrolle vorgeschrieben
Was der Laie installieren darf
In selbst bewohnten Wohnungen dürfen auch Laien Lampen anschliessen und zugehörige Schalter auswechseln. Diese Arbeiten sind nicht meldepflichtig.
Ist ein Stromkreis durch einen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) geschützt, sind einfache Installationen an einphasigen Stromkreisen erlaubt wie z. B. die Installation einer Steckdose.
Diese Arbeiten müssen dem zuständigen Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen gemeldet und von einem Kontrolleur geprüft werden.