Weisung zur Sanierung von Installationen nach Nullung Schema III

Ziel
Mit dieser Weisung werden die Einordnung sowie die Handhabung der Kontrollen und der Mängelbehebung im Zusammenhang mit elektrischen Niederspannungsinstallationen nach Nullung Schema III festgelegt. Gleichzeitig werden die für diese elektrischen Installationen geltenden Bestimmungen betreffend Kontrolle und Mängelbehebung in Erinnerung gerufen und kurz erläutert.

Betroffene Installationen
Diese Weisung gilt für elektrische Niederspannungsinstallationen oder Teile davon, welche nach Nullung Schema III (vgl. nachstehend Ziff. 3.3) erstellt worden sind. Nicht betroffen sind Installationen, welche nach dem TN-System ausgeführt sind und einen Leiterquerschnitt von mindestens 10 mm2 (Cu) bzw. 16 mm2 (Al) aufweisen. Ebenfalls nicht betroffen sind Bezügerleitungen.

Zurück